In den Monaten Januar, Februar und März 2022 werden wir jeweils Fortbildungsveranstaltungen anbieten, die die verpflichtende Einführung des beA und dessen Nutzung beinhalten. Diese Veranstaltungen richten sich nicht nur an uns Rechtsanwälte, sondern auch an unsere Mitarbeiter, die auch täglich mit dem beA arbeiten müssen.
Genauere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.